Lebensmittellüge und Etikettenschwindel – Die Wahrheit des Glutamats
Sehr wahrscheinlich hat jeder schon einmal von Glutamat gehört und viele haben vielleicht auch schon irgendwo aufgeschnappt, dass Glutamat nicht gesund ist. Aber was so wirklich dahinter steht, wissen die wenigsten.
Glutamate gibt es einige: Natriumglutamat, Kaliumglutamat, Calciumglutamat und Glutaminsäure. Sie alle wirken aber gleich. Rein neurologisch betrachtet wirkt Glutamat wie ein Rauschgift. Es findet seinen Weg bis in das Gehirn und sorgt dort für künstlichen Appetit. Insbesondere die Beeinträchtigung des Stammhirns durch das Glutamat erzeugt Symptome wie Schweißausbrüche, Magenschmerzen und hohen Blutdruck. Auch Migräne kann durch Glutamat ausgelöst werden. Bei einer Glutamatunverträglichkeit sind bei Einnahme von Glutamat epileptische Anfälle und im schlimmsten Fall Atemlähmungen die Folge. Japanische Wissenschaftler konnten längst nachweisen, dass Menschen, die viele glutamathaltige Lebensmittel verzehren, ihre Sehkraft riskieren, da die Gefahr bestünde, dass die Netzhaut stetig dünner wird.
Glutamat wird in der Nahrungsmittelindustrie als Geschmacksverstärker verwendet. Kaum ein industriell gefertigtes Produkt kommt ohne sie aus. Das Glutamat ist für die Industrie auch enorm wichtig. Zum einen wären Umsatzeinbußen kaum zu verhindern, wenn die Tomatencremesuppe ohne Glutamat nach einer faden Pampe schmecken würde und zum anderen wird der Profit durch das Glutamat zusätzlich angekurbelt. Durch die appetitanregende Wirkung, isst der Verbraucher mehr und wird schneller für Nachschub im heimischen Kühl – oder Küchenschrank sorgen. Glutamat macht abhängig. Es ist also ein gutes Geschäft für die Industrie.
Nachdem Glutamat in den letzten Jahren mehr und mehr in Verruf kam, musste die Industrie sich etwas einfallen lassen. Die Industrie hat darauf hin nach anderen Möglichkeiten gesucht, um Glutamat in der Nahrung unterbringen zu können. Zu finden ist Glutamat unter Bezeichnungen wie: autolysierte Hefe, hydrolysierte Hefe, Hefeextrakt, hydrolysiertes Gemüseprotein, Proteinisolate und Sojaextrakte.
Produktaufschriften wie „Ohne Geschmacksverstärker“ sind in vielen Fällen eine glatte Lüge. Schaut man auf die Zutatenliste, stellt man schnell fest, dass z.B. „Hefeextrakt“ enthalten ist. Hefeextrakt gilt laut Lebensmittelgesetz nicht als Geschmacksverstärker. Somit verhält sich das betreffende Unternehmen rechtlich korrekt. Hefeextrakt enthält aber Glutamat. Der Verbraucher wird also weiterhin bewusst getäuscht.
Es sollte jedem Menschen selbst überlassen bleiben, was er isst und was nicht. Aber es sollte eine bewusste Entscheidung sein. Und diese ist nicht gegeben, wenn der Verbraucher gar nicht weiß, was seine Nahrung überhaupt beinhaltet. Also schaut euch beim nächsten Einkauf genau die Zutatenliste an.
Bildquelle: flickr.de/ Dominik Schwind
Textquelle:
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